RegTech für europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) 


Daniel Rajkumar

Im Zuge des FinTech-Aktionsplans der Europäischen Kommission trat die Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen am 10. November 2021 EU-weit in Kraft. 

Die Verordnung gibt einheitliche Vorschriften für die gesamte EU hinsichtlich der Bereitstellung von investmentbasiertem und kreditbasiertem Crowdfunding vor. Sie ermöglicht Plattformen, auf Grundlage eines einheitlichen Regelwerks eine EU-Lizenz zu beantragen, die geschäftliche Aktivitäten in der gesamten EU erleichtert. 

Die neuen Vorschriften gelten gleichzeitig mit den erweiterten, seit dem Post-Implementation Review 2019 geltenden Vorschriften des Vereinigten Königreichs. Die Richtlinie PS19/14 hat nach dem Scheitern von P2P-Plattformen diverse Schutzmechanismen eingeführt. 

WLCF besitzt Erfahrung in den Bereichen Entwicklung, Pflege und Support von Plattformen für regulierte Unternehmen in diversen Gerichtsbarkeiten. Wir haben uns eingehend mit den neuen Vorschriften beschäftigt. Neben zahlreichen Standardfunktionen wie der Integration einer Überprüfung des Geldwäscheverbots, Kundengelder-Management, Datenschutz, Zugriffs- und Rechtemanagement, Prüfprotokolle etc. haben wir Bedarf an einigen Änderungen der Plattform festgestellt, die bei unserem ersten ECSP-Kunden implementiert werden müssen: 

  • Automatische Generierung der Wesentlichen Anlegerinformationen – Derzeit wird ein Profil mit allen Pflichtangaben angezeigt. Wir haben ein PDF-Vorlagenformat erstellt, das diese Angaben in einem herunterladbaren PDF mit höchstens sechs Seiten bündelt, welches von Nutzer*innen gespeichert werden kann. Dieses muss auch bei Transaktionen auf dem sekundären Marktplatz bereitgestellt werden.
  • – Nachweis der Kongruenz des Portfoliomanagements mit den Investorenmandaten – Eventuell wird von Plattformen ein Nachweis verlangt, dass sie angemessene Aufzeichnungen über das Investorenmandat führen. Dazu zählen lückenlose Prüfprotokolle über Änderungen des Mandats. Plattformen müssen künftig nachweisen, dass die Allokation von Investorengeldern im Einklang mit dem erteilten Mandate erfolgt.
  • Auszahlungsmanagement für Notfallgelder – Plattformen haben einen Ermessensspielraum. Es sind jedoch zahlreiche Pflichtmitteilungen zu versenden. Plattformen müssen zudem ein geeignetes Protokoll zu den Hintergründen einer jeden Entscheidung führen und eine faire Behandlung von Kund*innen belegen.
  • Rücktrittsmöglichkeit innerhalb von vier Tagen – Muss gegeben sein, um dem Erfordernis der ‚Bedenkzeit‘ zu entsprechen.
  • Compliance-Prüfungen für jedes Crowdfunding-Angebot/-Projekt – Dabei handelt es sich um eine aktualisierte Liste der Compliance-Prüfungen, die absolviert werden müssen, während das Angebot den Workflow durchläuft.

Diese Änderungen lassen sich relative einfach umsetzen und werden für unsere ersten ECSP-Kunden kostenlos vorgenommen. 

Wenn Sie auf der Suche nach einem Compliance-Berater sind, der Sie bei der Antragstellung unterstützt, sprechen Sie uns ruhig an. Dann stellen wir entsprechende Kontakte her. Wenden Sie sich aber auch gern an uns, wenn Sie Berater sind und für Ihre Kund*innen nach Tech-Lösungen suchen. Wir würden Sie gern näher kennen lernen und eruieren, wie wir einander unterstützen können. 

Kurz gesagt: Die ESMA hat die wesentlichen Elemente für eine effektive Regulierung erfolgreich herausgearbeitet. Nun gilt es abzuwarten, wie die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung der Branche zusammenarbeiten werden. 

Wenn Sie ein erfahrenes Team suchen, das eine RegTech-Lösung bereitstellen kann, die den diversen Crowdfunding-Auflagen entspricht, sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen Sie gern beim Go-Live Ihrer Plattform.